Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr in der Regel den Großteil der Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung.
Bei Erwachsenen werden die Kieferorthopädie-Kosten nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung medizinisch notwendig ist.
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gilt in beiden Fällen: Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über die Versicherung – abhängig vom jeweils gewählten Tarif.
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